Sicherheitsblog von Beda Sartory

Sicherheitspolitischer Blog der Schweiz.

Opferschutz vor Täterschutz – brutale Schläger müssen härter bestraft werden!

operferschutzWenn brutale Schläger scheinbar grundlos andere Menschen verprügeln und dann noch mit Milde rechnen dürfen, so ist das für jeden anständigen Bürger unverständlich. Deshalb erstaunt es nicht, dass solche Urteile, wie im Fall der „Schläger von Kreuzlingen“ zu einem Aufschrei in der Bevölkerung führen.

Nach Auffassung vieler anständiger Menschen sind die Strafen in der Schweiz zu milde und es besteht der Eindruck, dass die Gerichte ihren Spielraum bei der Strafzumessung zu sehr zugunsten der Täter auslegen. Dies wird von vielen als Affront gegenüber den Opfern empfunden.

Die Strafzumessung durch die Richter bei schweren Körperverletzungen steht kaum mehr im Einklang mit der Brutalität der Schläger. Die verhängten teilweise sehr milden Strafen haben keinerlei präventive Wirkung mehr.

Deshalb ist es notwendig, die Mindeststrafen und die Strafzumessung nach oben zu korrigieren. Brutale Schläger müssen erkennen, dass Sie für ihre verwerflichen Taten hart und kompromisslos bestraft werden.

Wie vielerorts befassen wir uns nach Straftaten fast ausschliesslich mit den Tätern und kümmern uns kaum um die Opfer. Letztere gehen leider vielfach vergessen und werden mit ihrem Leid allein gelassen.

Wenn wir diese unbefriedigende Situation verbessern wollen, so braucht es ein Umdenken:

– Opferschutz muss konsequent vor Täterschutz gestellt werden.
– Es braucht den politischen Willen, brutale Schläger härter anzupacken und die Strafnormen in diesem Bereich zu überprüfen und zu verschärfen.
– Urteile müssen transparent kommuniziert und bürgerverständlich begründet werden.

Ich wünsche mir eine Verschärfung und eine härtere Gangart gegenüber brutalen Schlägern ebenso, wie einen würdevollen Umgang mit den Opfern!

Mediensammlung:

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Fall-um-Schlaeger-von-Kreuzlingen-muss-neu-beurteilt-werde;art123841,4215763